Objekt HAM 3569 · Berlin
Tiefgaragenstellplatz Am Maria-Jankowski-Park!
Am Maria-Jankowski-Park 2-6a, 12555 Berlin
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Eckdaten.
- Objektart
- Stellpl./TG/ Garagen
- Baujahr
- 2022
Miete und Kosten.
- Warmmiete (monatlich)
- 120,00 €
- Nettokaltmiete
- 120,00 €
- Betriebskosten
- 80,00 €
- Provision
- 1,19 Nettokaltmieten inkl. 19% MwSt.
Ausstattung.
Tiefgaragenstellplatz zu vermieten ohne Lademöglichkeit für 100,00 €/mtl.
Mit Lademöglichkeit 120,00€/mtl. + zzgl.Strom
Lage.
Der Stellplatz ist äußerst verkehrsgünstig gelegen und befindet sich in der Nähe der Bahnhofstraße und des Forum's Köpenick. In den zahlreichen Geschäften des Einkaufzentrums und auf der Bahnhofstraße finden Sie alles was Sie für das tägliche Leben benötigen. Schulen und Kitas befinden sich auch im näheren Umfeld und sind gut erreichbar. Die Altstadt Köpenick mit dem Köpenicker Schloss, den Cafés, und Restaurants lädt zum Bummeln und Flanieren ein. Umliegende Wald- und Wassergebiete sind mit den öffentlichen Verkehrsmitteln, mit dem Auto oder Fahrrad schnell zu erreichen und bieten optimale Bedingungen für Freizeit- und Erholung.
Anbindung.
Der Stellplatz ist verkehrsgünstig gelegen. Die Bus- (164 und 269) und Straßenbahnhaltestellen (62) befinden sich in der Bahnhofstraße bzw. in unmittelbarer Nähe. Der S-Bahnhof Köpenick ist zu Fuß in ca. 12 Min. erreichbar. Die Entfernung zum Flughafen BER beträgt etwa 10 km.
Energieausweis.
- Energieausweis
- Endenergiebedarf
- Effizienzklasse
- C
- Energiekennwert
- 89,7 kWh/(m²·a)
- Ausgestellt am
- 27.01.2020
- Heizungsart
- keine Angabe
Besonderheiten und Hinweise.
Bei Anmietung hat der Mieter nach Mietvertragsabschluss eine Provision i. H. v. 120,00 € zzgl. geltender MwSt. an die Hamkon GmbH zu zahlen.
VERBRAUCHERSCHLICHTUNG, INFORMATION gem. § 36 VSBG
Die EU-Kommission hat eine Internetseite zur Online-Streitbeilegung zwischen Unternehmern und Verbrauchern (OS-Plattform) eingerichtet, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ erreichen.
Die Hamkon GmbH ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
HINWEIS ZUM GELDWÄSCHEGESETZ
Zur Verhinderung von Geldwäsche sind wir als Immobilienmakler nach § 2 Absatz 1 Nr. 10 Geldwäschegesetz (GwG) verpflichtet, die Identität unserer Kunden festzustellen, bevor ein mündlicher oder schriftlicher Maklervertrag abgeschlossen wird, spätestens jedoch, wenn wir zum ersten Mal mit Ihnen zusammentreffen. Bei natürlichen Personen benötigen wir eine Kopie des Personalausweises. Ist der Vertragspartner eine juristische Person, nehmen wir Einsicht in das Handelsregister und identifizieren den wirtschaftlich Berechtigten mittels Einsicht in die Gesellschafterliste. Diese Daten müssen von uns fünf Jahre archiviert werden. Gemäß § 4 Abs. 6 GwG sind auch Sie als unser Vertragspartner verpflichtet, uns die entsprechenden Auskünfte mitzuteilen und den Ausweis bzw. die erforderlichen Unterlagen zur Überprüfung vorzulegen. Wir bitten Sie, uns hierbei zu unterstützen.